Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01. Januar 2002
1. Rangfolge der Vertragskonditionen:
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in nachstehender Rangfolge
1.1 die jeweils getroffenen Individualabreden,
1.2 die nachstehenden Bedingungen,
1.3 die VDMA-Bedingungen - allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte - in der jeweils neuesten Fassung, und zwar auch dann, wenn wir Exportgeschäfte ausführen; auf Wunsch unseres Kunden werden wir ihm die jeweils gültigen VDMA-Bedingungen übersenden.
2. Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender Bedingungen:
2.1 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).
2.2 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender oder abweichender Bedingungen unseres Kunden auch dann, wenn wir unsere Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen unseres Kunden ohne weiteren Vorbehalt ausführen.
2.3 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises hierauf bedarf.
3. Schriftform:
3.1 Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie Nebenabreden, welche vor unserer Auftragsbestätigung erfolgen, sind im Zweifel nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Vereinbarungen sowie Angaben in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Vorführmaschinen, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen ergeben, vor.
3.2 Zusagen und Erklärungen, welche nicht von einer allgemein zu unserer Vertretung berechtigten Person stammen, sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
4. Bindungsfrist für Bestellungen des Kunden:
4.1 Der Kunde ist an seine Bestellungen, wenn diese als Vertragsangebot zu qualifizieren sind, für die Dauer eines Monats gebunden. Die Bindungsfrist läuft ab Eingang der Bestellung bei uns.
4.2 Ein Vertrag mit unseren Kunden kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung, nicht deren Zugang beim Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt:
5.1 Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel ist unsere Forderung erst dann erfüllt, wenn uns der entsprechende Betrag endgültig gutgeschrieben ist und keine Rückgriffsansprüche mehr gegen uns in Betracht kommen.
5.2 Der Kunde ist insbesondere bei Auslieferungen verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums notwendig und zweckmäßig sind.
5.3 Der Kunde darf den Liefergegenstand im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gebrauchen und benutzen. Er hat den Liefergegenstand in ordentlichem Zustand zu halten und sicher zu stellen. Die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Im Falle der Beschädigung des Liefergegenstandes tritt der Kunde die ihm gegen den Schädiger oder sonstige Dritte zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Eine etwaige Bearbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
5.4 Der Kunde ist, wenn wir den Liefergegenstand zum Zwecke des Weiterverkaufs veräußert haben, berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits mit dem zwischen ihm und uns geschlossenen Vertrag alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiterveräußert wurde.
5.5 Der Kunde ist im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges zur Einziehung der im Voraus an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden hiervon keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, er also insbesondere seine Zahlungen nicht eingestellt hat, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
5.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder übereignen noch verpfänden.
5.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären.
5.8 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Softwareüberlassung:
6.1 An unserer Software erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die vom Kunden hierfür zu zahlende Einmalgebühr oder laufende Gebühr stellt das Entgelt für die Übertragung des Nutzungsrechtes dar.
6.2 Das Nutzungsrecht des Kunden umfasst das Einspeichern (Kopieren) der Datenverarbeitungsprogramme und der Datenbestände in die im Vertrag bezeichnete Datenverarbeitungseinheit, die Ausführung der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von weiteren Kopien dieses Materials in maschinenlesbarer Form, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Das Kopieren auf andere, im Vertrag nicht genannte Maschinen, Systeme und Datenverarbeitungseinheiten ist dem Kunden untersagt mit Ausnahme der Erstellung einer Sicherungskopie, die jedoch nur zu Sicherungszwecken verwendet werden darf.
6.3 Eine vollständige oder teilweise Rückübertragung der Datenverarbeitungsprogramme in die Form eines Quellenprogramms ist dem Kunden untersagt.
6.4 Soweit nicht dem Kunden Rechte eingeräumt sind, behalten wir uns alle Rechte an den Datenverarbeitungsprogrammen und an dem sonstigen Datenverarbeitungsmaterial einschließlich aller vom Kunden hergestellten Kopien oder Teilkopien.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die in den Datenverarbeitungsprogrammen und dem sonstigen Datenverarbeitungsmaterial enthaltenen Schutzvermerke und Rechtsvorbehalte wie Copyright-Vermerke, unverändert beizubehalten und in alle von ihm hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien in unveränderter Form zu übernehmen.
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm von uns eingeräumte Nutzungsrecht ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen Nutzungsrechte einzuräumen; hat der Kunde das Nutzungsrecht durch Zahlung einer Einmalgebühr erworben, kann er es unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung an Dritte weiter geben.
6.7 Der Kunde darf die Datenverarbeitungsprogramme und das sonstige Datenverarbeitungsmaterial Dritten nicht zugänglich machen. Als Dritte im Sinne dieser Bestimmung gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen, solange diese sich zur vertragsgemäßen Nutzung für den Kunden bei diesem aufhalten.
7. Rechte des Kunden bei Mängeln:
7.1. Allgemeine Rechte des Kunden bei Mängeln
7.1.1 Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7.1.2 Der Kunde steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen und sonstige Informationen geeignet und maßgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Trifft dies nicht zu, hat uns der Kunde den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Vorgaben des Kunden beruhen, übernehmen wir keine Haftung.
7.1.3 Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden und Mängel, die auf nicht bestimmungsgemäßer oder übermäßiger Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneten Betriebsmitteln, Austauschwerkstoffen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, Witterungseinflüssen sowie chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen (z. B. Stromschwankungen) beruhen, sofern diese Umstände nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind. Dasselbe gilt bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar.
7.1.4 Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren. Für Kaufleute gelten zudem die gesetzlichen Bestimmung des § 377 HGB und die sich hieraus ergebenden Untersuchungs- und Rügepflichten. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.
7.1.5 Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des Liefergegenstandes.
7.1.6 Wir stehen lediglich dafür ein, dass der Liefergegenstand im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ist. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn und soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung des Kunden durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz-rechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden Ansprüche erhebt, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich schriftlich zu verständigen und seine Abwehrmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Im Falle eines berechtigten Schutzrechtsmangels werden wir nach unserer Wahl entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder unsere Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen (Nacherfüllung). Entsprechendes gilt bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel.
7.1.7 Wenn wir die Nacherfüllung verweigern oder diese fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Eine vom Kunden zu setzende Nacherfüllungsfrist muss angemessen sein und im Zweifel mindestens vier Wochen betragen.
7.1.8 Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder wir eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Nr. 8.2 und 8.3 vorliegt.
7.1.9 Mängelansprüche des Kunden verjähren, soweit wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften, wenn nichts anderes vereinbart ist, in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang, Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
7.1.10 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.2. Besonderheiten bei Programmen:
7.2.1 Unsere Haftung ist auf die Einhaltung der vertraglich definierten Spezifikationen mit den bestimmten Testdaten und auf die technische Brauchbarkeit beschränkt.
7.2.2 Der Kunde wird hierdurch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht oder zumindest nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Gegenstand unserer Haftung ist jedoch ein Programm, das im Sinne unserer Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
7.2.3 Ergibt die Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, können wir vom Kunden eine Aufwandsentschädigung nach unseren allgemein für Software-Leistungen berechneten Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen beanspruchen.
7.2.4 Unsere Haftung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die behaupteten Mängel nicht durch die von ihm oder Dritte vorgenommenen Programmänderungen verursacht wurden.
8. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung:
8.1 Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas Anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.2 Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. I gilt nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen;
für welche wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften;
die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von uns zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die Voraussetzungen der Nr. 7.1.7 gegeben sind. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
8.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich - auch bei Exportgeschäften - deutsches Recht. Die Anwendbarkeit ausländischen Rechts und die Anwendbarkeit des einheitlichen UN- Kaufrechts - Convention of Con-tracts for the International Sale of Goods (CISG) -11. April 1980 sind ausgeschlossen.
9.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Potsdam Erfüllungsort.
9.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Potsdam. Dieser Gerichtsstand gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.
10. Schlussbestimmungen, Datenspeicherung:
10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich verwirklicht. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
10.2 Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses speichern.